Nach erfolgreicher Teilnahme an den Schulungen können die somit qualifizierten Kursleiter/innen die Kurse in ihren Einrichtungen als Elternbildung anbieten. Eine weitere Voraussetzung ist eine verbindliche Erklärung, mit der sich die Teilnehmer/innen verpflichten, die vom Kinderschutzbund beschlossenen Standards und Richtlinien anzuerkennen und anzuwenden.